Vorsicht geboten: Hollywood trägt Warnhinweise
19. Oktober 2007 | 14:55 | | Link | Kommentare (0)
WARNHINWEIS: Das Lesen dieses Artikels könnte auf sensible Menschen verstörend wirken. Einschlägige Wörter wie Slip, Tampons und sexy werden verwendet, und es wird ein brutaler Akt wie das Abschneiden einer Hand mit einer Säge beschrieben.
Die Amerikaner lieben ihre Freiheit – und ihre Warnschilder. Auf dem Buggy für meine ungeborene Tochter steht ein großes Warnschild: „Kind vor dem Zusammenklappen entfernen.“
Im Beipackzettel von Tampons wird hingewiesen: „Nach dem Einführen des Tampons den Slip wieder hochziehen“, und auf mancher US-Klobürste ist der Hinweis „Nicht zur Körperhygiene geeignet“ vermerkt.
Der Warnhinweis auf der Kettensäge unseres Gärtners lautet: „Nicht versuchen, die Kette mit der Hand anzuhalten.“
Diese für Europäer absurd wirkenden Hinweise sind natürlich nichts anderes als eine Reaktion auf frivole, oft ebenso absurde Rechtsklagen.
Dorothy Johnson verklagte die Firma Kenmore, weil ihr Pudel in der laufenden Mikrowelle das Zeitliche gesegnet hatte, nachdem sie ihn zum Trocknen ein paar Minuten hineingestellt hatte.
Die Klage wurde abgelehnt.
Eine Frau aus Texas hingegen bekam Recht, als sie ein Möbelgeschäft verklagte, weil sie über ein im Geschäft wild herumrennendes Kind gestürzt war. Es handelte sich um ihr eigenes Kind. Anheuser-Busch, Hersteller von Budweiser-Bier, wurde von einem Mann gerichtlich belangt, weil dieser behauptete, die Bierhersteller seien verantwortlich für seinen emotionalen Stress, da er nach dem Genuss des Getränkes kein Glück beim weiblichen Geschlecht hatte.
Und ein Bauarbeiter in Tulsa, Arizona schnitt sich mit Absicht die Hand mit einer Rundsäge ab, weil er dachte sie sei „besessen“.
Er bat die Ärzte, die Hand nicht wieder anzunähen und verklagte sie später wegen Unterlassung von Hilfe, mit dem Argument die Ärzte hätten wissen müssen, dass er ein Psychopath sei.
Auch Hollywood kommt nicht ohne Warnhinweise aus.
Jeder Film wird bewertet, und es wird auch erklärt warum. So lautet etwa die Erklärung für das PG-13-Rating (eine Freigabe für unter 13-Jährige nur in Begleitung von Erwachsenen) des Filmes „Twister“ folgendermaßen: „Rated PG-13 wegen der intensiven Darstellung von schlechtem Wetter.“
Oder der Film „Jefferson in Paris“, der wegen „des reifen Themas und einer sexy-humorvollen Puppenshow“ die PG-13 Bewertung verpasst bekam.
Mein fünfjähriger Sohn hat sich dieses Jahr zu Halloween ein Batman-Kostüm ausgesucht.
Es ist beruhigend dass er schon lesen kann, denn im Cape ist ein wichtiger Hinweis vermerkt: Dieses Kostüm verleiht nicht die Fähigkeit zu fliegen . . .